Auch Frauen? Auch Frauen

Nun also die Frauenkirche in Dresden. Nach (Vorsicht, Trigger) Zigeuner-Soße und (Vorsicht, Trigger) Mohren-Apotheke und Mohren-Kopf vom Konditor soll dem Dresdener Wahrzeichen ein neuer, gendergerechter (so ein Wort muss man in dem Zusammenhang nicht in Tüdelchen setzen, um Distanz zu signalisieren) Name aufgedrückt werden. Seit dem 16. Oktober soll eine Petition gezeichnet werden, die zur „Reduktion geschlechtsbezogener Exklusion und zur normativen Angleichung an zeitgemäße Diversitäts-, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstandards“ beitragen soll, wie es sperrig zur Petition heißt. Die Bezeichnung „Frauenkirche“ solle in die geschlechterneutrale und inklusionsorientierte Form „FrauenMannDiverskirche“ überführt werden. Das sei eine symbolisch-performative Maßnahme, „die soziale Sichtbarkeit erweitert, semantische Exklusionsmechanismen abbaut und institutionelle Identität mit verfassungs-, menschenrechts- und gleichstellungspolitischen Leitbildern harmonisiert.“ Was man – nach tiefster Überzeugung der Petenten – nicht alles mit dem bloßen Auswechseln eines Namens erreichen kann. 14 Personen haben die Petition bereits gezeichnet. Ob die Mutter des Urhebers dabei ist? Wer weiß. 100 Unterschriften sind als Sammelziel angegeben. Das ist nicht viel. Vielleicht ist das Ganze doch eher satirisch gemeint, als „symbolisch-performativ“.

In der DDR galt die Ruine der Kirche als ein Symbol, das zum Frieden mahnen sollte. Denkmalschützer nahmen das zur Kenntnis. Hielten aber nicht mit der Einschätzung hinter dem Berg, dass die Überreste des Gotteshauses besser dokumentiert seien als die der Semper-Oper. Dass also die Kirche leichter wiederherzustellen sei, als das Opernhaus. Partei- und Staatsführung wollten das eine – die ewige Ruine eines Gotteshauses und den Wiederaufbau der Oper, die 1985 mit der ersten deutschen Nationaloper „Der Freischütz“ wiedereröffnet wurde. Es war dies zugleich ein Rückgriff auf die Nazi-Zeit. 1944 war die Oper zur Schließung des Hauses aufgeführt worden. Es brauchte eine bürgerliche Initiative und Jahre nach der Wende, um die nahebei liegende Kirche wiedererstehen zu lassen.

Man wird den Gedanken nicht los, das all die angestrebten Umbenennungen, um vorgeblich mehr Gerechtigkeit für wen auch immer zu erreichen, nichts anderes sind, als ein großes soziales Experiment. Wie weit kann man es treiben, wie viel,Initiative braucht man, um ein abwegiges Ziel zu erreichen. Sozusagen ein Milbram-Test, nur ohne Stromschlag.

In Erfurt wurde eine jahrelange Initiative losgetreten, um das Nettelbeck-Ufer umzubenennen. Hauptargument zur Umbenennung: Joachim Nettelbeck war als Elf-Jähriger auf einem Sklavenschiff gefahren, auf das er sich in Amsterdam. Auch machte man sich öffentlich Gedanken, wie mit dem Buren-Haus auf der Bahnhofstraße zu Ecke Juri-Gagarin-Ring zu verfahren sei. Dekolonisierer stören sich daran, dass der Bauherr in einer Burenbegeisterung an der Fassade des Hauses Repräsentanten der Buren – der weißen Kolonisatoren Südafrikas – mit Reliefs verewigen ließ. Die Buren seien zwar von den Briten unterdrückt worden, doch sei ihr Bestreben, eine eigene Nation im Süden Afrikas zu schaffen, rassistisch gegen die Ureinwohner kontextualisiert. In Eisenberg wird dem traditionellen Mohrenfest alljährlich im Juni Rassismus unterstellt. Forderungen, das Fest umzubenennen sind gang und gäbe. In Kiel betreibt ein Afro-Deutscher ein Restaurant „Zum Mohrenkopf“. Zu viel Zufall für Antirassisten, die erstmals vor etwa fünf Jahren in einem Gespräch den Chef überzeugen wollten, er müsse das Lokal umbenennen. Als sich der Mann als Chef zu erkennen gab, erntetet er Unglauben. Er hielt am Namen seines Lokals fest. Zum einen, weil er sich nicht von Weißen vorschreiben lassen wollte, wann er sich rassistisch beleidigt zu fühlen habe, zum anderen, weil seiner Kenntnis nach von jeher ein Mohrenkopf im Aushang ein Zeichen für eine gute Küche gewesen sei. Mohren-Apotheken, deren Chefs gedrängt werden, sich andere Namen zu suchen, finden sich allerorten.

Nun also Kirchen. Die Dresdener Frauen-Kirche ist die erste, der eine Umbenennung angetragen wird. In München steht die nicht weniger berühmte Liebfrauenkirche-Kirche. In Thüringen sind es über ein Dutzend, die in ihrem Patrozinium Männer exkludieren. In Bayern sind es weit über achtzig. Seit Jahrhunderten. Es sind katholische Kirchen wie auch evangelische. Da wäre viel Raum für erfolglose Petitionen. Kleiner Tipp. Im SPD-regierten Saarland sind es nach grober Zählung nur zwei. Da wäre die Anstrengung nicht so groß, alles noch zum Guten zu wenden. Mitten in Saarbrücken steht erst seit 1959 die Pfarrkirche Maria Königin. Dagegen vorzugehen gäbe zugleich den antifeudalistischen, antiroyalistischen Bestrebungen in Deutschland einen ungemeinen Aufschwung.

Das Drohnenwesen in Thüringen

Als der fünfte Landtag des schönsten Freistaates mit einem Untersuchungssausschuss eventuelles Behördenversagen im Umgang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund erforschte, stand die Frage, ob Ausschussmitglieder sich verpflichtend einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssten, wenn sie auch Unterlagen der für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständigen Parlamentarische Kontrollkommission und geheime Dokumente des Verfassungsschutzes selbst einsehen wollen. Eine SPD-Abgeordnete fragte damals dazu beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtages nach. Die Antwort stark verkürzt lautete „Nein“. Landtagsabgeordnete seien „geborene Geheimnisträger“. Als solche erhielten sie „ohne eine derartige Überprüfung Zugang zu Verschlusssachen, wobei diese Ausnahme nur im Rahmen und für die Dauer der Abgeordnetenfunktion und -tätigkeit gilt.“ Gegen freiwillige Sicherheitsüberprüfungen stünden keine gesetzlichen Bestimmungen.

Warum dieser Exkurs in die Thüringer Parlamentsgeschichte? Weil justament der für den Schutz der Thüringer Verfassung zuständige Minister erneut eine Debatte über die Stellung von Landtagsabgeordneten angestoßen hat. Diesmal, auf dem linken Auge blind, über AfD-Abgeordnete. In einem öffentlichen Auftritt insinuierte er, Abgeordnete der AfD könnten mithilfe parlamentarischer Anfragen Moskauer Spionagezentralen beliefern, russischen Interessen dienen. Es ginge um Infrastrukturen und – besonders kitzlig – das Drohnen-Wesen über Thüringen und wie die Polizei damit umgehen würde. Das Reizwort „Spionage“ habe er nicht in die Debatte eingeführt, schiebt der Minister nach. Wohl wissend, dass das ein unjuristischer Begriff ist. Das Strafgesetzbuch kennt unter anderem den „Landesverrat“. (Paragraph 94), die „geheimdienstliche Agententätigkeit“ (Paragraph 99). Aber, er sei zunehmend besorgt.

Fragen an die Landesregierung zu stellen, ist Aufgabe der Opposition, selbst wenn die keine parlamentarischen Schritte nach sich ziehen. Selbst wenn die Landesregierung eigentlich keine Antworten geben möchte. Sie muss. Mehr noch, auch für die Landesregierung unangenehme Fragen zu stellen, ist von der Landesverfassung gedeckt. Der Opposition wird darin eine Rolle zugewiesen und wie alle Abgeordneten genießen auch AfD-Abgeordnete durch Artikel 55 der Verfassung Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung für Äußerungen im Landtag, seinen Ausschüssen oder sonst in Ausübung des Mandates. Sie könnten ja nur ausplaudern, was ihnen die Landesregierung mitteilt. Und übrigens, zum Drohnenwesen kamen auch ähnlich detaillierte Fragen aus der Linke-Fraktion. Aber die erregen den Minister nicht so, wie die von der AfD. Auch der Linken wird vorgeworfen, in ihr gäbe es Moskau-Freunde. Zweierlei Maß also.

Die unausgegorenen Vorhaltungen gegen eine gesamte Landtagsfraktion, solange sie nicht belegt werden können, sind juristisch fragwürdig, für einen Verfassungsminister geradezu peinlich. Zieht man ins Kalkül, dass der auch Chef der Landes-SPD ist, weist der Vorstoß auf das Feld der politischen Auseinandersetzung. Meinungsumfragen sehen die Landes-SPD bei für sie gefährlichen 6, 7 Prozent. Punkte bringt die Aktion des Ministers nicht.

Reserve hat keine Ruh

„Reserve hat Ruh“, hieß es einmal. Zu Kaisers Zeiten gab es zum Abschied von der Armee Reservistenpfeifen oder bunte Humpen mit Deckeln aus Zinn. Darauf vermerkt der Name, die Dienstzeit nebst Einheit, in der man Dienst getan hatte. Mit Glück konnte das feiern. Wer Pech hatte blieb vor Sedan oder Verdun oder auf Flanderns Feldern.

Als ich nach drei Jahren Asche im November 77 in die Reserve versetzt wurde, den grauen Rock auszog, gab es keine Pfeifen mehr und keine Humpen. Es gab Reservistenmedaillen, und Reservistentücher und läppische kleine Spitzendeckchen zum Abschied. Und Alkohol in der Kaserne. Und es gab im MSR 24 an der Erfurter Tannenwäldchen den Brauch, in der letzten Nacht vor der Heimfahrt an irgend einem Gebäude einen großen Fisch aufzuhängen. Als ich die Steigerkaserne verließ, hatten findige EK zwischen dem Stabsgebäude und dem Gebäude, in dem die MHO, die Stabskompanie und die Nachrichtenkompanie untergebracht waren, an einem an den Essen befestigten Draht nen etwa zwei Meter langen Fisch platziert. Vor den Unterkünften lagen wie zu jeder Entlassung Flaschenreste, die Reste von Tellern dreiteilig und Essbestecktaschen nebst Alu-Essbestecken. Die armen zurückbleibenden Soldaten, die Revierdienst hatten.

Der ganz große Abschied von der NVA kam am 3. Oktober 1990. Wie das abgegangen war, konnte in Prora, da, wo einmal die Technische Unteroffiziersschule TUS – auch die Turn- und Sportschule genannt – untergebracht war, in einem Museum in einem Film betrachtet werden. Offiziere und Berufsunteroffiziere in Reih und Glied angetreten, Uniform, Hose lang, keine Koppel. Sie waren die Verlierer ohne dass auf sie auch nur ein Schuss abgegeben worden wäre. An ihren Stand knüpften nicht wenige die Hoffnung, von der neuen Armee übernommen zu werden, die mal der Klassenfeind war und deren Soldaten im E-Fall mit dem ersten Schuss, der ersten Salve hätten getroffen werden sollen. Nur wenigen war es vergönnt. Der Rest weggetreten in eine unsichere Zukunft. Reservist wurde keiner. 35 Jahre her.

An diese Nicht-Reservisten erinnerte sich ein CDU-Politiker aus Sachsen-Anhalt, weil für die „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands zehntausende Männer fehlen. Noch nicht für die erste Linie. Die NVA-Reservisten könnten ja Sicherungsdienste übernehmen. Wer 1990 zum oder vor dem Ende seiner Dienstzeit von eineinhalb oder drei Jahren knapp zwanzig Jahre alt war, ist jetzt 55, 56. Die ehemaligen Berufsunteroffiziere und Offiziere sind durch die Bank noch älter. Das würde ein lustiger Reservistenhaufen. Am Barett ein Kreuz, dass an das Kreuz auf den Tschakos der Scharnhorstschen Landwehr von 1813 erinnert.

Die Unterlagen über Dienstzeit, Dienstgrad, Dienstort jedes Armeeangehörigen aus NVA-Zeiten liegen fein sortiert in einem Archiv in Strausberg bereit, um bei Anfragen für Rentenanwartschaften Auskunft darüber geben zu können, wieviel einem der frühere Klassenfeind für die Rente zubilligt. Die Frage, ob und wie die Datei eventuell irgendwie zur Reservistengewinnung genutzt werden könnte, müssen zuvörderst Juristen beantworten. Das ist heikel. Nicht nur, weil sich in der Zwischenzeit der jeweilige Wohnort in den Unterlagen vieltausendfach geändert hat.

Es müsste den Interessenten auch schonend beigebracht werden, dass sie gegebenenfalls im Spannungsfall zum Reservistendienst herangezogen werden könnten. Ein Oberst a.D., jetzt im Bundestag Dienst tuend, machte sich dafür stark, den Spannungsfall als Vorstufe zum Verteidigungsfall auszurufen. Er begründete es bisher mit den russischen Drohnen, die bislang nur bis Polen gekommen sind und wegen denen, die in Westeuropa in der Nähe von Flugplätzen und militärischen Einrichtungen aufgestiegen sind, die dem Russen zugeschrieben werden. Wie der Obrist die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zusammenbekommen will, machte er nicht deutlich. Schwarz-Rot reicht dafür bei weitem nicht. Selbst wenn die mittlerweile oliv-Grünen mitmachen würden, käme man nicht auf die notwendigen 420 Abgeordneten. Die AfD als Mehrheitsbeschaffer können wir getrost vergessen. Die Linke? Pikant, wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Partei ja als Putinknechte, als Rubelnutten bezeichnet werden dürfen und Russland für immer der Feind bleiben werde, wie der Bundesaußenminister jüngst behauptet hat. Da ist er wieder, der Erbfeind.

Stell Dir vor, es ist Sozialismus …

Frau Reichinnek von die Linke möchte im Sozialismus leben. Notfalls mag der Weg dahin vom Ruf „Auf die Barrikaden!“ (Fäustchen in die Luft gereckt) begleitet werden. Im Bundestagsplenum die Politikerin, die Hyänen für sympathische Tiere ausgibt, den Ruf ja schon mal geübt. Ne parlamentarische Tradition sollte das nicht werden.

Damit Menschen, die den Sozialismus am eigenen Leib erlebt haben – derer gibt es noch etliche – nicht denken, es solle wieder so werden, wie es mal war, behauptet die Linke, das, was in der DDR geherrscht hat, war kein Sozialismus. Sie ist zwar Mitglied einer Partei, die rechtsidentisch ist mit der SED, nimmt es aber mit dem Studium der Dokumente von Partei und Regierung nicht sonderlich genau. Ihr kann Auskunft zuteil werden. Achtung, das wird nicht als Teilnahme am Parteilehrjahr angerechnet und auch nicht als Schule der sozialistischen Arbeit.

1952, mit der 2. SED-Parteikonferenz war der planmäßige Aufbau des Sozialismus beschlossene Sache. Es folgte 1953 der 17. Juni. 1958, auf dem V. Parteitag der SED, verkündete der Genosse Ulbricht (einhellige Zustimmung der Delegierten, der Tag sei nicht mehr fern, „an dem auch alle Werktätigen der DDR das lichte Gebäude des Sozialismus errichtet haben werden. (Man beachte die grammatikalische Finesse der Verwendung des Futurum II) Weil zu viele trotz all der Segnungen nicht am weiteren Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft teilhaben wollten, folgte am 13. August 1961 der Befehl: „Grenzen dicht“.

Der sozialistische Aufbau ging einher mit der Propagierung verschiedener ökonomischer Modelle. Aus der Neuen ökonomischen Politik Lenins wurde 1963 das „Neue ökonomische System der Sozialistischen Planung und Leitung“. Reformen, mehr Eigenverantwortung für volkseigene Betriebe, Aufschwung, Furcht der führenden Partei um ihre Führungsrolle. Der Schöpfer des NÖSPL, Erich Apel, der Chef der staatlichen Plankommission, dem man nachsagte, er sehe durch Verträge mit Moskau eine zu starke Abhängigkeit von der Sowjetunion, erschoss sich 1965. Folgt ein kurzer Einschub eines Witzes, der nicht nur in SED-Kreisen kursierte: „Frage: Wann hat sich Apel erschossen? Antwort: Kurz vor Mittag (für die, die es nicht wissen können, es handelt sich um ein Wortspiel mit dem Namen des SED-Wirtschaftslenkers Günter Mittag). Dem Tot Apels und des NÖSPL folgte 1967 das Ökonomische System des Sozialismus (ÖSS). Hier muss also schon die Frage gestellt werden, welcher Sozialismus nach Ansicht Frau Reichinneks in der DDR nicht geherrscht hat. Um dem ÖSS zum Sieg zu verhelfen mussten Opfer gebracht werden – nicht nur kleine produzierende Betriebe wurden ab Anfang der 70er Jahre enteignet. Den Enteigneten wurde nicht selten „angeboten“, ihren ehemals eigenen Betrieb nunmehr als „sozialistischer Leiter“ weiterzuführen. Zynismus pur. Nicht jeder wollte das. Frau Reichinnek kann ja in ihrer Fraktion ja mal nachforschen lassen, wie viele ehemalige Eigentümer in einer sozialistischen Haftanstalt gelandet sind, weil sie „uneinsichtig“ waren. Und dann – Zeitsprung – 1989, als dem Sozialismus die Menschen davon liefen. Da muss man schon an den amerikanischen Historiker Carl Sandburg denken: Stell dir vor, es gibt Sozialismus und nur die Linke will hin.

Als das gesetzmäßig siegreiche sozialistische Lager noch existierte konnte man registrieren, dass die Sehnsucht nach sozialistischen Verhältnissen dort größer war, wo sie nicht herrschten als dort, wo sie nicht herrschten. Dort, wo es Westgeld gab. Dieses Phänomen hat offenkundig nicht nur einen geografischen Faktor, sondern auch einen zeitlichen. Hegel hatte Recht. Geschichte wiederholt sich, diesmal als Farce.

Nun ist sie weg

Die neue Frau L. ist abgängig. Sie zog es vor, den Selbststeller-Termin am 29.8. zum Antritt einer Haftstrafe in der Frauenhaftanstalt Chemnitz zu missachten und tauchte unter. Grüße sandte sie noch an die Teilnehmer einer Einzugsparty vor der Chemnitzer Thalheimer Straße 29 und ihre Follower. Ein entsprechendes Transparent war vorbereitet worden. Man wird also davon ausgehen können, dass der Schritt über die Grenze nicht Resultat einer überraschenden, überbordenden hormonellen Aufwallung infolge des Klimakteriums ist, sondern überlegt war.

Frau L. hat so für den Augenblick die für die Behörden etwas peinliche Situation um ihre Person geglättet, und wie man mit ihrem Geschlecht umzugehen habe. Sie ist ne Flüchtige. Dabei wollte das Justizministerium in Dresden den Eindruck erwecken, als sei der Einzug der Straftäterin in das Frauengefängnis keine ausgemachte Sache. „Der Schutz anderer, insbesondere schwächerer Gefangener vor Übergriffen durch andere Gefangene ist unabhängig vom Geschlecht der verurteilten Person ein gewichtiger Faktor bei der Entscheidung über die Unterbringung in einer Frauen- oder einer Männeranstalt“, teilte das Justizministerium vor dem Haftantritt mit. Der Satz sollte sicherlich nicht implizieren, dass eine zwei Zentner schwere gewalttätige Frau nach Vergewaltigungen mehrerer Frauen zwangsläufig nicht in einem Frauengefängnis untergebracht würde. Der Satz, so juristisch lapidar wie er da steht, tut das aber. Mehr noch, die Erklärung schließt in keiner Weise die Einlieferung L.s unter Frauen aus.

Denn die neue Frau L. wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verurteilt, nicht wegen sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung oder gar Vergewaltigung. Die Antwort auf die Frage, wie dieser Sachverhalt bei der Eingangsuntersuchung keine Beachtung hätte finden sollen, ließen die Justizstellen in Sachsen im Unklaren. In der Thalheimer Straße sitzen mit Sicherheit Frauen mit gewalttätigerer Vergangenheit als die Neu-Frau L. eine darstellt. Beate Zschäpe zum Beispiel.

L.s Flucht erspart bislang den sächsischen Stellen das Eingeständnis, wieso sie nach all dem Tamtam hätte wohl doch in die Frauenhaftanstalt einziehen dürfen. Einen Rechtsmissbrauch sieht der Paragraph 226 BGB nur im Fall, dass einem anderen ein Schaden zugefügt wird. Im sächsischen Strafvollzugsgesetz steht in den Paraphen 6 und 7, „Aufnahmeverfahren“ und „Diagnoseverfahren“ nix von einer dem Sprechakt „Ich bin eine Frau“ und der darauffolgenden Änderung des Geschlechtseintrages in den Unterlagen nachgelagerten Ausforschung des „wahren“ Geschlechts der Insassin oder des Insassen. Das Selbstbestimmungsgesetz definiert in seinen Paragraphen keinen Missbrauch – seine Schöpfer waren ja auch von einer befriedenden Wirkung ausgegangen und hatten, Fitness-Studios und Saunen ausschließlich für Frauen vor Augen, die Beschreibung von Missbrauchsmöglichkeiten für absurd erklärt. Dass es Frauenhaftanstalten gibt, hatten sie nicht auf dem Schirm. „Eine Transfrau ist eine Frau, Punkt“, lautet ihr Credo. Wer aber kann einer Transfrau schon in den Kopf schauen?

… Bräutigam und Braut zugleich

„Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und braut zugleich.“ Ein wenig tückisch war bislang dieser Satz in einem Diktat. Aber Rechtschreibung und Biologie im Gleichschritt. Dann kam für keine ganze Legislatur eine Ampelregierung und brachte – wie man heute neudeutsch sagen könnte – ein wenig Ambiguität in die deutsche Rechtschreibung. Es darf ein Lehrer einem Schüler (oder einer Schülerin) heutzutage nicht mehr als Fehler anstreichen, wenn der (oder die) in‘s Diktatheft schriebe „Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und Braut zugleich.“

In wenigen Tagen muss sich eine Person zum Haftantritt in der Frauen-Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Thalheimer Straße melden, die (nur grammatikalisch so richtig) es einem Nachrichten-Portal untersagen lassen wollte, sie als Mann zu benennen. Persönlichkeitsrecht hin, Meinungsfreiheit her, wog das Gericht ab und entschied zugunsten der Meinungsfreiheit. Nun müssten die, die Ambiguität mit dem so genannten Selbstbestimmungsgesetz in die deutsche Welt gebracht haben mitjubeln, dass das Nachrichten-Portal einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen habe. Tun sie aber nicht, weil es in deren Weltsicht changiert zwischen rechts, rechtspopulistisch, nur Hass und Hetze verbreitend. Und weil die Person, die ins Gefängnis muss mindestens rechtsextremen Gedanken nachhängt und entsprechend handelte.

Auf das junge Gesetz stützte sich die Person in ihrem Antrag bei Gericht. Das verbietet, das Geschlecht zu benennen, mit dem ein Mensch auf die Welt kam, nachdem er sich mit einem bloßen Sprechakt, ohne jede Prüfung dokumentiert von Behörden für das andere Geschlecht entschieden hat, weil ihm aus verschiedenen Gründen so war. Aus Mann kann Frau werden, aus Frau Mann, mindestens per Geschlechtseintrag. Und damit nicht allzu viele Menschen daran erinnern, dass die Frau mal ein Mann war, werden für Zuwiderhandlungen bis zu 10000 Euro Bußgeld angedroht. Doch der Rechtsstaat hat zwischen die Zuwiderhandlung und die Geldbuße Gerichte platziert, die urteilen, wann daran erinnert werden darf, dass eine Frau mal ein Mann war (oder umgekehrt). Im Fall der rechtslastigen Person entschied das Gericht zugunsten der Meinungsfreiheit. Ein anderes Gericht kann etwa im Fall einer eher linksgeneigten Person anders entscheiden.

Die Sache könnte hier ihr Bewenden haben wenn die, die „Missbrauch!“ gerufen haben als die Person, die bald umgeben von vielen Frauen ihr karges Mal einnehmen muss, nicht geschwiegen hätten, als ein Mann aus Südafrika – er nennt sich jetzt Cleo – behördlich ebenfalls in ein Frauengefängnis – ein brandenburgisches – eingewiesen wurde, nachdem er vor einer Flüchtlingsunterkunft einen syrischen Wachmann erstochen hatte. Das Gesetz gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Behörden hätten den Sprechakt missachten und den Mann in eine Männerhaftanstalt einweisen können. Taten sie aber nicht. Cleo jedenfalls fühlte sich offenkundig in der Frauenhaftanstalt dermaßen angemacht, dass er mindestens zwei Frauen das zeigte, was Männer so haben und Frauen nicht und zudem Todesdrohungen ausstieß. Ein Gutachter befand in dem Strafverfahren gegen Cleo aus Südafrika, dass er von dessen Transidentität nicht überzeugt sei. Dessen ungeachtet kam von einem Linken Bundestagsabgeordneten aus einem Berliner Problemkiez gar der Ruf „Freiheit für Cleo!“ Was man nicht so alles ruft, wenn man sich auf der richtigen Seite der Geschichte wähnt.

Was den Gedanken in die Welt bringt, dass mancher Mann mit dem Ruf „ich bin eine Frau“ und dem Herumstolzieren in Frauenkleidern nur einen Fetisch auslebt, dass das Gesetz zum Missbrauch in den unterschiedlichsten Situationen geradezu einlädt, ohne dass dagegen etwas unternommen werden könnte. Und dass die Wahrnehmung dieser Wirklichkeit durch politische Vorlieben getrübt sein kann, je nachdem. Aber das wussten wir ja schon. Man muss das alles nicht als Schritt in eine lichte Zukunft empfinden.

p.s. Die Sattelfestigkeit von Schülern (und Schülerinnen) in der deutschen Rechtschreibung kann auch weiterhin mit dem Strafgefangenen Freudenreich getestet werden: „Der Strafgefangene Freudenreich hätte ein Feilchen gern sogleich.“ Kein Veilchen.

Liebe und Abstraktes

Es ist jetzt fast 24 Jahre her, dass die ehemalige Angehörige der US-Streikräfte Vrena Mae Bentley-Krause – vergessen Sie getrost ihren Namen – mit einem knapp komponierten und noch knapper getexteten Couplet bis hinein in die deutschen Charts reüssierte. Der Titel und wesentliche Teile des Textes: „Ich liebe deutsche Land.“ Der Refrain ging so: „De det de det de de“. In manchen TV-Sendungen wurde das Musikstück fast als die deutsche Nationalhymne ausgegeben. Man kann die Frau getrost als wenig erfolgreich bezeichnen. Trotz unaufgefordert eingereichter Liebeserklärung.

Erfolgreicher ist da der Grünen-Chef aus Duisburg, dem in dem traditionellen Sommerinterview im „Bericht aus Berlin“ vom Fragesteller eine Liebeserklärung zu seinem Heimatland abverlangt wurde. Die Bitte wurde ein wenig provozierend mit dem Hinweis auf seinen Vorvorgänger eingeleitet, dem das verkürzte Zitat „Ich fand Vaterlandsliebe schon immer zum Kotzen“ zugeordnet werden kann. Gegen die Vaterlandsliebe setzte der Grünen-Chef seinerzeit den Begriff des „linken Patriotismus“, was er nach aller Logik als etwas anderes ansieht als Vaterlandsliebe. Was er damit meint, ist mittlerweile unerheblich. Der derzeitige Parteichef legt seinem Vorvorgänger ans Herz über dessen bereits kolportierten Absprung aus der deutschen Politik tiefgründig nachzudenken.

Der Duisburger Politiker erwiderte auf die Frage: „Ich liebe erst mal meine Frau und meine Tochter und das über alle Maßen.“ Damit ist er ganz nah bei dem früheren SPD-Bundespräsidenten Gustav Heinemann, der 1969 die Frage mit der knappen Antwort beschied: „Ach was, ich liebe keine Staaten, ich liebe meine Frau; fertig!“ Jeder kluge Politiker kann sich bei entsprechender Frage auf eine Antwort dieser Art zurückziehen. Was Heinemann nicht zum Nachteil ausgelegt werden konnte, kann heute nicht falsch sein, mag man denken. Hätte der Grüne es damit bewenden lassen, gut. Aber der Grüne wollte tiefer gehen und referierte: „Ich kann mit dem Begriff ,Liebe‘ für so etwas Abstraktes …(in die Auslassung passt „nichts anfangen“), um im gleichen Atemzug seine Liebe zu seinem „konkreten Umfeld“, zu Duisburg zu beteuern.

Wo hört das Liebenswerte in der deutschen Geografie auf? Wo fängt das „Abstrakte“ an? Ist das nicht ausgesprochene „nichts anfangen“ nur die gepflegtere Variante von „zum kotzen?“ Wenn ein Politiker mit einem Statement mehr Fragen provoziert, als Antworten zu geben, muss er damit rechnen, dass Außenstehende die Leerstellen mit ihren Antworten füllen. Auch mit solchen, die nicht gewünscht sind, wie etwa die Grünen hatten nie etwas mit Deutschland am Hut. Koketterie, Zweideutigkeiten sind in Liebesdingen zwischen zwei Menschen anspornend. In der Politik sind sie nicht hilfreich bis zerstörerisch. Liebe ist halt die tiefste menschliche Empfindung.

Feldzeichen für Rechte und Linke

Wann hätte ein Interview einer deutschen Politikerin politische Gegner und Anhänger in gleicher Weise zufriedengestellt? Also nicht das, was sie sagt, sondern die Umstände unter denen die Einvernahme durch einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender stattfand. Von dem, was die Politikerin der Öffentlichkeit mitteilen wollte, war das wenigste verständlich. Der nachfolgende öffentlich-rechtliche Faktencheck muss also als ein Versuch gewertet werden, das Interview auf eine für die politische Kommunikation bedeutsame Ebene zu hieven.

Dabei ist es durch Zutun Dritter zu einem Feldzeichen geworden, um das sich Linke wie Rechte sammeln können. Die einen postulieren: genauso muss man mit Rechtsextremisten umgehen! Oder noch schärfer: keine Bühne für Faschisten. In dialektischer Verschränkung erwidern die Rechten und eher dazwischen Stehende: die anderen verabschieden sich aus dem Diskurs, verkennend, dass die dyed in the wool lefties gar nicht auf Austausch aus sind. So bleibt den Anhängern der Politikerin der nur für sie tröstliche Gedanke, dass sie die Parteichefin am Schluss als Opfer sehen können. Sie hat angeblich zugestimmt, dass Interview unter feindlichen Bedingungen fortzuführen. Hätte sie gesagt: „das will ich nicht“ hätte es geheißen „mimimi, sie hat Angst vor Protest“. Man kann das eine Doppelfalle nennen.

Das Erste und die Polizei stehen zugleich da wie das sprichwörtliche Kind im Dreck. Gestern verbreitete der Organisator der lautstarken Bustour in’s Berliner Regierungsviertel, alles sei mit dem TV-Sender und der Polizei abgesprochen. Dass ein Studio-Mitarbeiter den Termin verbreitet haben könnte – geschenkt. Dass Verantwortliche des Senders eventuell wussten, was passieren würde, lässt sie als Verbündete der Störer erscheinen. Aber ob sie das umtreibt?

Dass die Polizei in einem sensiblen Bereich in der Nähe des Reichstages in einer Halteverbotszone ein riesiges Fahrzeug duldete, von dem man nicht wirklich wusste, ob es ein Sicherheitsrisiko darstelle, kann nur mit Vertrauen in den Fahrer des Busses erklärt werden, der zur fraglichen Zeit nicht mal anwesend war. Oder mit Unkenntnis oder mit beidem. So machen sich die Sicherheitskräfte mit Verweis auf das Versammlungsrecht zum Ei. So spielt man hutzliputzli mit der Polizei. War eigentlich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes zugegen für ein Knöllchen wegen Falschparkens mit Behinderung?

Menschenwürde und Lebensrecht

„Erlaubt ist, was gefällt“, heißt es in Bezug auf so ziemlich jede Lebenslage. Wenn zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts aneinander Gefallen gefunden haben, könnte aus dem „erlaubt ist, was gefällt“ unter anderen Umständen werden: „Erlaubt ist auch, was straffrei ist“. Es geht um den 218 StGB, der schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine Abtreibung straffrei stellt, Sie verstehen. Ohne dass er zur Disposition stünde, finden er und der mit ihm auf‘s Engste verknüpfte Menschenwürde-Artikel des Grundgesetze aktuell wieder stärkste Beachtung. Weil am vergangenen Freitag im Bundestag eine Juristin – benannt von den Sozialdemokraten – nicht zur Bundesverfassungsrichterin gewählt wurde. Und das hängt mit dem 218 und dem Artikel 1 GG auf das Engste zusammen.

Die Juristin hat sich zu verschiedenen Anlässen über ihre Sicht auf die beiden rechtlichen Vorschriften und deren Zusammenhängen geäußert. Und ihre Äußerungen legen die mit den Sozialdemokraten in Koalition regierenden Unions-MdB der Professorin nachteilig aus.

Zieht man das in Erwägung, muss man fragen, warum der Juristin nicht früher Gelegenheit gegeben wurde, ihre Ansichten vor der Unionsfraktion zu erläutern. Weil die Personalie es dann nicht mal bis in den Richterwahlausschuss geschafft hätte, so wie es zu Beginn des Jahres einem von der CDU-benannten Richter nach der Intervention der Grünen im Bundestag widerfahren ist? Schwarz-Rot braucht auch die Grünen und eigentlich auch die Linke für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum. Die AfD ist als Mehrheitsbeschaffer ja unerwünscht. Da muss die eine Partei auf die Befindlichkeiten und Widerständlichkeit der anderen, oppositionellen Parteien schon etwas mehr Rücksicht nehmen und gegebenenfalls etwas länger suchen. Und dann kommt es halt nicht zur Abstimmung im Richterwahlausschuss.

Nun also wurde die benannte Staatsrechtlerin unter heftigstem Protest der SPD und der Grünen – die, die einen CDU-Kandidaten verhindert hatten – nicht zur Wahl gestellt. Der „rechte Mob“ dürfe nicht obsiegen – resümierte der SPD-Fraktionschef. Dass auch die Kirchen grundsätzliche Bedenken geäußert haben und der Sozi Christen mit in den „rechten Mob“ einbezogen hat, will er so nicht verstanden haben. Wetten. Es soll ja auch im Bundestag noch konfessionell gebundene Sozialdemokraten geben. Aber das ist nur ein Nebenschauplatz.

Den Hauptschauplatz betrat die Frau, die nicht gewählt wurde, mit einer über ihre Anwälte verbreiteten Erklärung selbst. Ansich ein kluger Schritt, denn wie geht das Juristen-Bonmot um ein Weniges abgewandelt? „Ein Jurist, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten“. Und doch lief die Sache im Kern schief. Weil die für das Bundesverfassungsgericht benannte Juristin erkennbar im Gegensatz zur Rechtsprechung des Gerichtes steht.

Und das ausgerechnet in der Frage der Menschenwürde und ob die ungeborenem Leben zukommt oder nicht. Das Gericht beantwortet die Frage mit einem eindeutigen Ja. „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt …“, lautet der Satz. Unter anderem im Urteil zur Fristenregelung für die Abtreibung von 1993. Im vergangenen Jahr legte eine vom damaligen Gesundheitsminister berufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht vor. Darin heißt es in dem von der Kandidatin verantworteten Kapitel: „Ob dem Embryo/Fetus der Schutz der
Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist fraglich. Es gibt gute Gründe dafür, dass die
Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Man kann das getrost mit „Ich habe eine andere Rechtsauffassung als das höchste deutsche Gericht“ übersetzen. In Ihrer Erklärung versucht sie nun, diese Klippe zu umschiffen. Die Medien hätten den Hauptvorwurf erhoben, „dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche“. Dem menschlichen Leben stünde „ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu“.

In einer Anhörung im Februar dieses Jahres zu einem letztendlich erfolglosen Vorstoß von Grünen und sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zitierte sich die Juristin aus ihrem Kommissionsbericht selbst und wiederholte: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre.“ Anders als das Bundesverfassungsgericht meint sie: „Die Schwangerschaft wird in der Regel nicht beendet, weil der Embryo/Fetus als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.“ In Karlsruhe war 1993 entschieden worden: „… Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.“

In ihrer Stellungnahme sieht die Staatsrechtlerin doch eine kleine Möglichkeit, die Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes für Ungeborene auszuhebeln, wenn sie schreibt: „Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte …“ und verweist auf das Lebensrecht ab Nidation. Das erscheint als logischer Schritt, weil sie doch nachfolgend, das Lebensrecht des Ungeborenen abhängig von der bisherigen Dauer der Schwangerschaft wichtet: „In der Frühphase der Schwangerschaft hat das Lebensrecht des Ungeborenen ein vergleichsweise geringes Gewicht…“ – eine notwendige Wertung, um die Absicht des Gesetzentwurfes zu unterfüttern, Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig zu stellen.

Als Unionsabgeordneter kann man – jenseits aller fachlichen Qualifikation der Frau – sie für ungeeignet für das höchste deutsche Gericht erachten. Zu einem Opfer, wie in der Erregung über die fehlgeschlagene Wahl vielfach vorgebracht, wird sie dadurch nicht.

Was eine Frau im Frühling träumt

Mal wieder ne Grüne. Die Co-Vorsitzende der grünen Nachwuchsorganisation überraschte die deutsche Welt mit nem Pullover auf dem über ihrem Herzen gestickt steht „ACAB“, „All cops are bastards“. Nett übersetzt „Alle Cops sind Mistkerle“. Weniger nett, gern in der linksextremistischen Verwendung „Alle Bullen sind Schweine“, eben „Bullenschweine“.

Die Nachwuchspolitikern, hat als Spitzenpolitikerin der grünen Jugend eigentlich Aussicht auf Promotion via aussichtsreichem Listenplatz in ein Parlament auf Bundes – oder Landesebene. Alimentiert vom Steuerzahler, mithin auch von Polizisten. Sie adressierte die Provokation auch tatsächlich direkt an die Bundestagspräsidentin. Dem gingen ähnliche Wortmeldungen zu den unterschiedlichsten Anlässen voraus. So vermutete sie socialmediawirksam, Kritiker an einem Auftritt in Badeanzug würden zu ihrem Video gern Hand an sich legen. Kommentar dazu, geschöpft aus einem Couplet des in der Hauptstadt begrabenen Operettenkomponisten Walter Kollo: „Was eine Frau im Frühling träumt, ist ach so dumm und ungereimt.“ Und damit könnte die Betrachtung des Auftretens der Nachwuchspolitikerin ihr Bewenden haben. Sie provoziert halt gern. Lasst se doch.

Dabei, das Akronym „ACAB“ mag zwar erregen, die Grenze zum Unvernünftigen überschreiten, in linksextremistischen Kreisen zum Gemeingut gehören. Es ist jedoch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, mithin nicht strafbar. Das hat schon 2016 das Bundesverfassungsgericht festgestellt (1BvR 257/14). Der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde lag unter anderem die Verurteilung eines Fußballfans zugrunde, der am Ende eines Spiels vor Polizisten seine Hose fallen ließ und den Beamten seinen verlängerten Rücken entgegenstreckt. Auf der Unterhose prangte der inkriminierte Slogan.

Eine Beleidigung nach § 185 StGB sei das nicht, entschieden die Verfassungsrichter. „Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden…“ Es sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet.“

Das ist der Teil der Urteilsbegründung, den die Jung-Grüne zu ihren Gunsten vorweisen kann. So ist das mit der Meinungsfreiheit. Ihre Konsequenzen müssen nicht allen gefallen. Doch geben die Richter in ihrer Entscheidung eine Einschätzung mit auf den Weg, die allenfalls Linksextremen gefallen kann, die „das System überwinden“ wollen. „Die Parole „ACAB“ ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck.“ Für den Nachwuchs einer Partei, die sich selbst in der Mitte der Gesellschaft verortet, ist das eigentlich ein No Go.

Ob das halbherzige Zurückrudern mit dem „privaten Pullover“ in einem Insider-Podcast die Grüne rettet, liegt bei den etwa 18000 Mitgliedern des Verbandes und den schon Großen. Immerhin stellte sie sich in Berlin schon zwei mal zur Wahl in das dortige Abgeordnetenhaus. Erfolglos.